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Einkommensteuer-Grundtabelle
Begriff des Einkommensteuerrechts (§ 32 a IV EStG) für eine Steuertabelle, aus der sich die tarifliche Einkommensteuer für die einzelnen Einkommensstufen bis 120 041 DM ergibt. Die E.-G. ist anzuwenden in allen Fällen außer in den Fällen der Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 32 a V EStG) und in den Fällen des § 32 a VI EStG. Für die Steuerklassen I, II und IV sind die Jahreslohnsteuerbeträge (Lohnsteuertabelle) aus der E.-G. zu entwickeln.
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