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Einheitsbilanz

angestrebtes Ziel der Vereinheitlichung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Bis heute mit Ausnahme der DM-Eröffnungsbilanz zum 21. 6. 1948 (die darin eingestellten Werte sind auch für die Steuern vom Einkommen und Ertrag zugrunde gelegt worden) nicht erreicht, da v. a. handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften z. T. zwingend verschiedene Bilanzierung vorschreiben (z. B. hinsichtlich des Teilwertes). Nicht publizitätspflichtige Unternehmen (vgl. Publizität) stellen i. d. R. unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips eine Einheitsbilanz auf.

 

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