|
|
Einfuhrbeschränkung
Einfuhrrestriktion, Importbeschränkung, Importrestriktion, Beschränkung a) der Einfuhr i. a., b) der Einfuhr bestimmter Waren, c) der Einfuhr aus bestimmten Ländern. Nicht zur der eigentlichen Einfuhrbeschränkung rechnen allgemeine Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der Zahlungsbilanz. - Vgl. auch Handelshemmnisse, tarifäre Handelshemmnisse, nichttarifäre Handelshemmnisse, Einfuhrkontingentierung, Einfuhrsteuer, Einfuhrverbot, Einfuhrzoll.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|