Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Einfuhrsteuer

Steuer, die aus Gründen des Schutzes heimischer Industrien oder zum Zwecke der Verbesserung der Zahlungsbilanzsituation bei der Einfuhr erhoben wird. Die Einfuhrsteuer wird angewandt, wenn andere Maßnahmen der Einfuhrbeschränkung, wie z. B. Zölle, Einfuhrkontingentierung oder Devisenbewirtschaftung nicht möglich sind, weil z. B. internationale Abkommen entgegenstehen. - Ähnlich: Einfuhrzoll.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Einfuhrsendung
Einfuhrüberschuß

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Stellenanzeige | Rechnungslegungsverordnung | Sicherheitsbestand | Häufigkeit | Scheckmißbrauch
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum