Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Depositionsklausel

Depositions- oder Antreffungsvermerk auf einer Wechselabschrift oder auf der nicht zum Akzept versandten Wechselausfertigung. Die Depositionsklausel gibt an, wo sich das Original bzw. Annahmeexemplar befindet. Diese müssen vom Verwahrer dem rechtmäßigen Inhaber der Ausfertigung bzw. Abschrift ausgehändigt werden. Wird die Aushändigung verweigert, so kann der Inhaber nur nach erfolgtem Ausfolgungsprotest Rückgriff nehmen (Art. 66 und 68 WG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Depositenzertifikat
Depot

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : dualer Simplexalgorithmus | CO2-/Energiesteuer | Controlling in Nonprofit-Organisationen und -Unternehmen | Wachstumsdeterminanten | Gliedziffer
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum