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Demokratie

I. Staatsrecht: Staatsform, bei der alle Staatsgewalt von der Gesamtheit des Volkes ausgeht. - 1. Der durch Abstimmung ermittelte Mehrheitswille gilt als Entscheidung der Gesamtheit. Es ist nicht unbedingt allgemeine Zustimmung zu jeder einzelnen Entscheidung erforderlich. - 2. Gesetzgebendes und regierungsbildendes Organ des Volkswillens in der repräsentativen Demokratie ist die Volksvertretung (Parlament). Die demokratische Willensbildung bei den Wahlen zur Volksvertretung wird wesentlich durch die politischen Parteien beeinflußt.
II. Ordnungsökonomik: direkte Demokratie, indirekte Demokratie; zu ökonomischen D.-Modellen vgl. Ordnungsökonomik VII 3.

 

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