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Datenendgerät

1. Begriff: Geräte für die Datenerfassung, -eingabe, -abfrage und -ausgabe (evtl. auch für die Datenspeicherung), die von der Zentraleinheit räumlich entfernt aufgestellt, aber mit ihr durch Übertragungsleitungen (speziell Fernmeldewege) verbunden sind oder verbunden (angeschaltet) werden können, werden unter dem Sammelbegriff Datenendgerät zusammengefaßt. Unterschiedlich hinsichtlich Aufbau, Funktionsweise und Leistungsvermögen. - 2. Arten: a) Nichtintelligente D.: beschränken sich auf die Eingabe und/oder Ausgabe von Daten über Bildschirm und Tastatur bzw. auf das reine Umsetzen von Daten auf Datenträger und umgekehrt. - b) Intelligente D.: Datenendgerät mit eigener Verarbeitungs- und Speicher-Kapazität, üben u. a. Prüf- und Steuerungsfunktionen für die Datenerfassung, die Datenübertragung und die Datenausgabe aus und entlasten dadurch die Zentraleinheit des Datenverarbeitungssystems. Im Grenzfall weisen sie alle Leistungsmerkmale eines Computers auf.

 

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