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Darlehensversprechen
Vertrag, durch den sich ein Teil zur Hingabe eines Darlehens an den anderen Teil verpflichtet. Der Darlehensgeber kann das Darlehensversprechen vor Hingabe des Darlehens widerrufen bei wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils, die den Anspruch auf Rückerstattung gefährdet (§ 610 BGB). - Vgl. auch Kreditvertrag.
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