Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Rückerstattung

Restitution. 1. Begriff: Rückgewähr von Vermögensgegenständen, die ihren Inhabern aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Weltanschauung oder politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus entzogen worden sind. Die Rückerstattung bezieht sich nur auf feststellbare Vermögensgegenstände; sonst Wiedergutmachung. Die Fristen für die Geltendmachung von R.-Ansprüchen sind abgelaufen; die Verfahren in der ersten Instanz von Wiedergutmachungskammern des Landesgerichts weitgehend erledigt. - 2. Rechtsgrundlagen: Bundesrückerstattungsgesetz vom 19. 7. 1957 (BGBl I 734) m. spät. Änd. und Landesvorschriften. Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Rückdeckungsversicherung
Rückerstattungsangebot

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : software engineering environment system (SEES) | IOSCO | Zoll | axiomatische Methode | Renteneinkommen
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum