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Bundesbank-Gewinn
als Bilanzgewinn (Reingewinn) in der Gewinn- und Verlustrechnung der Deutschen Bundesbank ausgewiesener Jahresüberschuß. Gemäß § 27 BBankG sind vom Reingewinn in angegebener Reihenfolge (1) 20% mind. jedoch 20 Mio. DM einer gesetzlichen Rücklage zuzuführen, bis diese 5% des Notenumlaufs beträgt, (2) bis zu 10% des verbleibenden Reingewinns einer sonstigen Rücklage zuzuführen, bis dieser den Betrag des Grundkapitals erreicht hat, (3) 30 Mio. DM dem Fond zum Ankauf von Ausgleichsforderungen zuzuführen, (4) der Restbetrag ist dem Bund zuzuführen. Der B.-G. betrug z. Bundesbank-Gewinn 1995 (1991)10,9 Mrd. DM (15,2 Mrd. DM), zugeführt wurden dem Bund 10,3 Mrd. DM (14,5 Mrd. DM).
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