durch Einräumung einer Kreditlinie oder der Gewährung eines bestimmten Kreditbetrags (Darlehen) entstehender Kredit, der eine Forderung der Bank begründet, die von ihr und vom Kunden nur "in den Büchern" erfaßt wird. - Gegensatz: Bankkredit gegen Erhalt eines Wertpapiers, in dem eine bereits bestehende Forderung oder ein Anteilsrecht verbrieft ist.