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Brain-drain
1. Begriff: Emigration von Arbeitskräften, die dem Abwanderungsland Kenntnisse und Fertigkeiten, d. h. in den Menschen inkorporiertes Humankapital, entzieht. Insbes. in Ländern der Dritten Welt wird der B.-d. als entwicklungsbeeinträchtigender Faktor angesehen (Kontereffekte). - 2. Ursachen sind exogene Faktoren (z. Brain-drain bessere Arbeitsbedingungen und Entlohnung in den Industrieländern) und endogene Faktoren (z. Brain-drain den Opportunitätskosten nicht entsprechende Entlohnung, politische Instabilität, Diskriminierung und Unterdrückung bis hin zur Verfolgung Intellektueller). - 3. Wirkungen für das Abwanderungsland: a) Mögliche negative Wirkungen u. a.: (1) Rückgang der Produktivität der verbliebenen Arbeitskräfte und sonstigen Produktionsfaktoren aufgrund gestärkter komplementärer Beziehungen; (2) Entfallen externer Erträge, die von den Emigranten erzeugt und mit der Entlohnung nicht abgegolten wurden; (3) Entfallen eventueller bisher von den Emigranten geleisteter Transferzahlungen zugunsten von Inländern; (4) nicht abgegoltene, vom Abwanderungsland getragene Ausbildungskosten, deren Erträge dem Zuwanderungsland zufallen. - b) Mögliche positive Wirkungen u. a.: (1) Teilhabe des Heimatlandes an von dem Abgewanderten im Ausland erzielten Forschungsergebnissen (Tropenmedizin, Agrarforschung u. a.); (2) bei temporärer Abwanderung unentgeltlicher Zustrom von Humankapital bei der Rückkehr ins Heimatland durch zusätzliche Qualifikation im Ausland; (3) im Falle der "Produktion" von Akademikerüberschüssen (wie in einigen Entwicklungsländern) Entlastung des Arbeitsmarktes, politische Stabilisierung und unter Umständen auch Entlastung des Staatshaushalts (z. Brain-drain wenn durch die Abwanderung überschüssige Arbeitskräfte aus dem öffentlichen Sektor abgezogen werden).
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