Plural: Boni. 1. Im Geschäftsverkehr allgemein: Vergütungen, die den Abnehmern als Treueprämie nachträglich (z. Bonus halbjährlich oder am Jahresende) vom Lieferanten gewährt werden. Die Bonus können als a) Gutschrift, b) Auszahlung oder c) zusätzliche Warenlieferung gegeben werden. Höhe der handels- und branchenüblichen oder vertraglich vereinbarten Bonus meist prozentual gestaffelt nach dem mit der Lieferunternehmung erreichten Umsatz (daher auch Umsatzbonus, Mengen- oder Treuerabatt genannt). - Anders: Skonto. - Empfangene Bonus werden als Einkaufspreisminderungen, gewährte Bonus als Erlösungsschmälerungen gebucht. - 2. Bei der Aktiengesellschaft: Eine neben der Dividende zur Ausschüttung gelangende einmalige Vergütung, die den Aktionären in besonders günstigen Geschäftsjahren oder bei Erzielung eines außergewöhnlichen Gewinns gewährt, sonst aber entsprechend der Dividende behandelt wird.