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Bilanzverschleierung

Bilanzdelikt, Verstoß gegen das Prinzip der Bilanzklarheit. Bilanzierung, die die wirtschaftlichen Tatsachen undeutlich oder unkenntlich macht, so daß ein ungenaues oder unrichtiges Bild der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gegeben wird, wenn dabei gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), ordnungsmäßige Bilanzierung) verstoßen wird. - Strafbar nach § 331 HGB, § 400 AktG und anderen Vorschriften.

 

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