interessenausgerichtete Ausnutzung von Wahlrechten des Bilanzierenden beim Jahresabschluß. Die Bilanztaktik umfaßt Maßnahmen der Bilanzpolitik, d. h. Bilanzen in einer zulässigen Weise auf bestimmte Zwecke auszurichten, ohne die tatsächlichen Verhältnisse unrichtig wiederzugeben. Übertreibungen können zu Bilanzdelikten führen.