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Bewegungs- und Schutzkosten

Kostenschaden der Feuer-Sachversicherung und verwandter Sachversicherungen. B.- u. Sch. sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, daß zum Zwecke einer versicherungsfall-bedingten Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherer bieten diese Versicherung in zwei Fassungen an: (1) Variante, die voraussetzt, daß die wiederherzustellenden oder wiederzubeschaffenden Sachen im Vertrag mitversichert sind. (2) Variante, die auch B.- u. Sch. deckt, die der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen dienen, die durch einen anderen Vertrag gegen dieselbe Gefahr mitversichert sind.

 

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