Werksport, vom Betrieb geförderte Möglichkeit der Freizeitgestaltung. Unterstützung der Ausübung einzelner Sportarten durch Bereitstellung von Räumlichkeiten, Sportplätzen, Geräten, u. U. auch von einheitlichem Sportdreß für Wettspiele; möglicherweise auch durch Gründung von Betriebssportvereinen. - Zweck: Bei mangelnder oder einseitiger körperlicher Betätigung Ausgleich und Entspannung; Pflege fairen und kameradschaftlichen Zusammenwirkens; Bindung an das Werk. Betriebssport unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er der allgemeinen körperlichen Ertüchtigung der Betriebsangehörigen dient und ihnen einen Ausgleich für die körperliche Beanspruchung während der Arbeit gibt. Kein Versicherungsschutz bei Sportwettkämpfen mit betriebsfremden Mannschaften.