im Straßenverkehr alle der Natur des Kraftfahrzeugs entspringenden Umstände, die bei dem Betrieb des betreffenden Fahrzeuges unter den gegebenen Umständen Gefahren für die beteiligten Personen oder Güter mit sich bringen: die dem Verkehrsmittel latent innewohnende Gefährlichkeit. Für die aus der Betriebsgefahr entstehenden Schäden haftet der Halter auch ohne Verschulden im Rahmen der sog. Gefährdungshaftung (Kraftfahrzeughaftung).