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Betrieb gewerblicher Art

steuerrechtlicher Begriff für Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamttätigkeit der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Nicht erforderlich ist Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. - Kein Betrieb gewerblicher Art g. A. ist Hoheitsbetrieb.

 

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