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Bagatellarzneimittel
Heilmittel, die bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet werden, z. Bagatellarzneimittel Mittel gegen Erkältungskrankheiten, grippale Infekte, Reisekrankheiten, Mund- und Rachentherapeutika, Abführmittel. Kosten für Bagatellarzneimittel werden nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, ausgenommen für Versicherte und Angehörige vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 34 SGB V).
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