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autonome Satzungen

Rechtsnormen, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Autonomie erlassen werden. - Die für das Steuerrecht relevante Autonomie der Gemeinden ist durch Art. 105 II a und Art. 106 VI Satz 2 GG begrenzt, so daß den Gemeinden nur das Recht eingeräumt wird, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (z. B. Zweitwohnungsteuer) und die Hebesätze der Realsteuern im Rahmen der Gesetze festzusetzen. - Vgl. auch Steuerrecht.

 

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