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außerordentlicher Haushalt

der Haushaltsplan, in dem die außerordentlichen Einnahmen und die außerordentlichen Ausgaben gegenübergestellt sind. Der a. H. umfaßt die Einnahmen aus Anleihen (Kreditaufnahme, deren wichtigstes Kriterium die Unregelmäßigkeit ist) und die aus ihm zu bestreitenden Ausgaben (außerordentliche Ausgaben, deren wichtigstes Kriterium ebenfalls die Unregelmäßigkeit und mangelnde Planbarkeit ist). - Trennung in a. H. und ordentlichen Haushalt ist heute abgeschafft (Haushaltssystematik).

 

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