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außerordentliche Ausgaben

öffentliche Ausgaben infolge besonderer, entweder überhaupt oder ihrer Art nach nicht vorauszusehender Bedarfe. außerordentliche Ausgaben außerordentliche Ausgaben entziehen sich der Haushaltsplanung; sie bilden die Ausgabenseite des außerordentlichen Haushalts; sie werden durch außerordentliche Einnahmen gedeckt. Im geltenden Haushaltsrecht nicht mehr verwendeter Begriff (Haushaltssystematik). - Gegensatz: ordentliche Ausgaben.

 

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