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Auslandswechsel

Akzepte, die im Zusammenhang mit deutschen Außenhandels- oder Dienstleistungsgeschäften auf einen Gebietsfremden gezogen und von diesem akzeptiert oder von einem Gebietsfremden als eigene Wechsel (Solawechsel) ausgestellt und von inländischen Kreditinstituten angekauft worden sind. Auslandswechsel können unter bestimmten Voraussetzungen den Landeszentralbanken zum Rediskont eingereicht werden. Dabei wird für alle Abschnitte einheitlich der jeweils gültige Diskontsatz der Deutschen Bundesbank angewandt. Die Umrechnung von Abschnitten in fremden Währungen erfolgt zu den von der Bundesbank festgesetzten Ankaufskursen, die im Bundesanzeiger jeden zweiten Tag für die vorangegangenen beiden Werktage bekanntgegeben werden. - Anders: Auslandsakzept.

 

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