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Auslandswerte

Begriff des Außenwirtschaftsgesetzes (§ 4 (2)). Auslandswerte sind unbewegliche Vermögenswerte in fremden Wirtschaftsgebieten, Forderungen in Deutscher Mark gegen Gebietsfremde, auf ausländische Währung lautende Zahlungsmittel, Forderungen und Wertpapiere.

 

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