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ausländische Tochtergesellschaft

Begriff des Außensteuerrechts für eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der ein inländischer Gesellschafter mindestens zu 10% beteiligt ist. Eine ausländische Gesellschaft wird im Außensteuerrecht immer dann als Kapitalgesellschaft anerkannt, wenn sie nach ihrem im ausländischen Gesellschaftsrecht geregelten Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Funktion einer Kapitalgesellschaft deutschen Rechts vergleichbar ist.

 

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