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Aufsichtsratsbericht

schriftlicher Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Vorschlags über die Gewinnverwendung, der Geschäftsführung und des vom Abschlußprüfer erstellten Prüfungsberichts (§ 171 II AktG). Ferner muß der Aufsichtsratsbericht das Prüfungsergebnis des Aufsichtsrats über den Abhängigkeitsbericht (§ 312 AktG) und ggf. dessen Stellungnahme zur Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlußprüfer enthalten (§ 314 AktG). Gehört die AG in die Klasse der großen Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB), so muß der Aufsichtsratsbericht spätestens neun Monate nach dem Abschlußstichtag im Bundesanzeiger veröffentlicht und anschließend beim zuständigen Handelsregister eingereicht werden (§ 325 I u. II HGB).

 

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