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Arbeitsprobe
1. Probe der Arbeitsergebnisse eines Bewerbers; z. B. als Anlage zum Bewerbungsschreiben bei- oder beim Bewerbungsgespräch vorzulegen. - 2. Verfahren, v. a. bei Eignungsuntersuchungen für Berufsanwärter angewandt. Das während der Arbeitsprobe beobachtbare Gesamtverhalten sowie das erzielte Arbeitsergebnis ermöglicht Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Fertigkeiten des Prüflings (Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit). - Abgrenzung zum Test: (1) Arbeitsprobe prüft nicht eine bestimmte Einzelleistung, vielmehr wird meist eine Arbeit in möglichst derselben komplexen Form verrichtet wie im normalen Alltag; (2) im Mittelpunkt der Untersuchung steht nicht nur wie beim Test die Leistungsbeurteilung, sondern auch die Beobachtung, wie der Prüfling an die Arbeit herangeht und wie er sie zu lösen versucht.
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