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Allonge

an einen Wechsel angeklebtes Blatt zur Anbringung weiterer Indossamente, falls auf der Rückseite des Wechsels kein Platz mehr ist. Die Allonge muß mit dem Wechsel fest verbunden sein und bei rediskontfähigen Wechseln die Angaben über Betrag, Fälligkeit, Zahlungsort, Namen und Wohnort des Bezogenen, Aussteller und Ausstellungsdatum wiederholen. Man verwendet zweckmäßig das für Wechsel geschaffene Einheitsformular. Die Verbindungsstelle soll mit Firmenstempel oder, falls der Wechselprotest auf eine Allonge gesetzt wird, mit Dienstsiegel versehen sein.

 

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