|
|
Zollbescheid
Zollbescheid ist die - entweder schriftliche oder mündliche - Aufforderung der Zollstelle an den Zollschuldner zur Zahlung der Einfuhrabgaben in der ermittelten Höhe. Zollbescheid bei Einfuhrabfertigungen werden i. d. R. mündlich erteilt. Der Zollbescheid ist ein Steuerbescheid im Sinne des § 155 AO.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|