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Zitat

Begriff des Urheberrechts. - 1. Anführung (Kleinzitat) einzelner Stellen a) eines Werkes nach Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk; b) eines Werkes der Musik nach Erscheinen in einem selbständigen Werk der Musik. - 2. Aufnahme (Großzitat) einzelner Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts. - 3. Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe des Zitat ist in einem durch den Zweck gebotenen Umfang unentgeltlich zulässig (§ 51 UrhRG).

 

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