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Wirtschaftsjurist

rechtlich nicht geschützte Berufsbezeichnung von Juristen, die als Volljuristen in wirtschaftlichen Unternehmen, bei Banken, Versicherungen etc. tätig sind. Die Bezeichnung besagt nur (ebenso wie z. B. die Bezeichnung "Verwaltungsjurist"), in welchem Bereich der Jurist tätig ist.

 

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