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wiederkehrende Bezüge
1. Begriff: Einnahmen in Geld oder Geldeswert einschl. Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die aufgrund eines einheitlichen Entschlusses oder eines einheitlichen Rechtsgrundes wiederholt mit einer gewissen Regelmäßigkeit erbracht werden. - 2. Steuerliche Behandlung: wiederkehrende Bezüge B. zählen zu den sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 1 EStG), soweit sie nicht einer anderen Einkunftsart zugeordnet werden können.
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