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Wettbewerbsrichtlinien
Regeln von Berufs- und Wirtschaftsverbänden auf verbandsrechtlicher oder vertraglicher Grundlage, die auf die Wahrung des Leistungswettbewerbs gerichtet sind (§ 28 II GWB, vgl. Kartellrecht), können Gerichte und Außenseiter aber auch dann nicht binden, wenn sie angemeldet und anerkannt sind. Unter vertraglich oder kraft Verbandsrechts Gebundenen kann Verstoß gegen Wettbewerbsrichtlinien sittenwidriger Rechtsbruch sein. Wettbewerbsrichtlinien kommt darüber hinaus Bedeutung als Erkenntnismittel dafür zu, was in der betreffenden Branche lauter oder unlauter ist. Im Wettbewerbsprozeß bedarf es konkreter Feststellungen, daß das von den Wettbewerbsrichtlinien erfaßte Verhalten tatsächlich unlauterer Wettbewerb ist. Wichtige Richtlinien: Internationale Verhaltensregeln für die Werbepraxis der Internationalen Handelskammer, Richtlinien des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (Richtlinien für redaktionell gestaltete Anzeigen, Richtlinien für Werbung mit Zeitungs- und Zeitschriftenanalysen, Richtlinien der Verlegerorganisationen für redaktionelle Hinweise in Zeitungen und Zeitschriften), Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft.
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