Geldbetrag, der Handelsunternehmen von seiten der Hersteller überlassen wird. Der Werbekostenzuschuß wird in der Handelskalkulation zu Preisreduzierungen genutzt oder dient zur Finanzierung von Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, bei denen die Produkte und Leistungen der betreffenden Hersteller besondere Beachtung finden. Heute häufig als Sammelbegriff für die Zusammenfassung von unterschiedlichen Rabatten und Konditionen genutzt. - Vgl. auch Handelswerbung. - Wettbewerbsrechtlich: Werbekostenzuschuß gilt als den Leistungswettbewerb im Handel gefährdende Praktik. Vgl. Gemeinsame Erklärung.