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Wassernutzungsrechte

die in einem förmlichen Verfahren erteilte Erlaubnis, stehende oder fließende Gewässer oder Grundwasser durch Wasserkraftnutzung (z. B. Ausnutzung von Gefälle durch Wasserkraftmaschinen), durch Wasserversorgung (z. B. Entnahme von Trink- oder Nutzwasser) oder durch sonstige Wassernutzung (z. B. Einleitung gebrauchten Wassers) zu nutzen. Vgl. näher das Wasserhaushaltsgesetz (Wasserrecht). - Das Wassernutzungsrechte ist nach bürgerlichem Recht als subjektiv-dingliches Recht Bestandteil des Grundstücks. - Steuerrechtliche Behandlung: Vgl. immaterielle Wirtschaftsgüter.

 

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