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Warenprobe

I. Marketing: Kleine Menge einer Ware, die möglichen Käufern zu bestimmungsgemäßem Gebrauch gegeben werden. Warenprobe sind häufig eingesetzte Werbemittel beim Absatz z. B. von Wein, Sekt, Spirituosen, Parfümeriewaren sowie bei der Einführung neuer Produkte (Marken). Auf die Verteilung von Warenprobe ist die Zugabeverordnung nicht anzuwenden (§ 1 II c ZugabeVO). - Vgl. auch Warenmuster.
II. Wettbewerbsrecht: Kundenfang 8.

 

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