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Warendurchfuhr

Begriff des Außenwirtschaftsrechts für den Transitverkehr. Die Zulässigkeit der Durchfuhr wird beim Ausgang der Waren aus dem Wirtschaftsgebiet von der Ausgangszollstelle, bei Ausgang über die Binnengrenze zu einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft von jeder beteiligten Zollstelle geprüft. Die Zollstelle kann zu diesem Zweck von dem Warenführer oder von den Verfügungsberechtigten weitere Angaben zum Beweismittel, insbes. auch die Vorlage der Verladescheine verlangen.

 

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