Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Warenführer

im Sinne des Zollrechts derjenige, dem der Zollbeteiligte zum Zollgutversand abgefertigtes Zollgut zur Beförderung übergeben hat, und jeder weitere, der dieses Zollgut zur Beförderung übernimmt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Warenexport
Warengattung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Arbeitserweiterung | consideration | kompatible Datenkommunikations-Schnittstelle (KDCS) | Einzelunternehmung | Spezifikationsfehlertests
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum