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Vertriebskooperation

freiwillige Vereinbarung mindestens zweier Unternehmungen, in einzelnen oder mehreren Bereichen oder Teilbereichen ihrer Vertriebsaktivitäten zusammenzuarbeiten. - Zweck: Steigerung der Vertriebseffizienz und/oder Senkung der Vertriebskosten. - Formen: z. B. Messegemeinschaften, Anschlußabsatz, Vertriebs- und Exportgemeinschaften.

 

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