Dienststellen der Versorgungsverwaltung, die mit der Durchführung v. a. des sozialen Entschädigungsrechts betraut sind. Versorgungsbehörden sind zuständig für die Leistungen aus der Kriegsopferversorgung, nach dem Opferentschädigungsgesetz und bei Impfschäden sowie für die Ausstellung von Ausweisen für Schwerbehinderte. - Die Versorgungsbehörden sind gegliedert in Versorgungsämter, die den Landesversorgungsämtern unterstehen. - Die Aufsicht über die Versorgungsbehörden liegt bei den obersten Landesbehörden (Arbeitsminister oder -senatoren).