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Verkehrsreform
kleine Verkehrsreform, Reform von 1961, Änderung grundlegender Gesetze (u. a. GüKG, BSchVG, BbG) des Verkehrswesens (Verkehrsänderungsgesetze) mit dem Ziel, den ordnungspolitischen Rahmen dieses Wirtschaftssektors den allgemeinen marktwirtschaftlichen Bedingungen anzupassen und dem Wettbewerb mehr Bedeutung zu geben.
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