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variabler Markt

Markt derjenigen Papiere, für die fortlaufende bzw. variable Kurse (Kurs 2 a) (2)) der jeweils getätigten Abschlüsse notiert werden. Für die variable Kursfestsetzung ist eine besondere Zulassung der Papiere durch den Börsenvorstand erforderlich, die nur für Wertpapiere mit lebhaftem und großem Umsatz erfolgt. Der Kursmakler stellt Anfangs-, Kassa- und Schlußkurse fest sowie alle sonstigen Kurse, zu den Umsätze getätigt werden. Für den Handel zu variablen Kursen sind Mindestnennbeträge in Höhe von nominal 3000 DM bei Prozentnotierung und 50 Stück bei Stücknotierung vorgeschrieben. Alle unter dem Mindestnennbetrag liegenden Börsenaufträge werden zu dem auch für jedes variable Papier täglich ermittelten Einheitskurs ausgeführt. - Gegensatz: Einheitsmarkt.

 

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