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Umweltministerium
1. Auf Bundesebene: 1986 (Tschernobyl) errichtete oberste Bundesbehörde (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit), großenteils aus dem Bundesministerium des Innern hervorgegangen. - 2. Auf Länderebene: Bereits länger existierende Landesbehörden. Zuständigkeit der Durchführung umweltpolitischer Gesetze liegt bei den Ländern, wobei umweltpolitisch relevante Entscheidungen auch in anderen Ministerien fallen (Landwirtschaft, Soziales und Gesundheit).
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