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Umstempelung

Aktienumstempelung, Stempelung von Wertpapieren bei Firmenänderungen infolge Verschmelzung (Fusion). Die Aktionäre der aufzunehmenden Gesellschaft haben ihre Aktien bei Vermeidung der Kraftloserklärung von Wertpapieren zum Umtausch in Aktien der übernehmenden Gesellschaft einzureichen. Diese läßt zwecks Kostenersparnis u. Umstempelung keine neuen Aktienurkunden für den Umtausch drucken, sondern versieht die eingereichten Stücke mit einem Stempelaufdruck, aus dem die neue Firmenbezeichnung hervorgeht. - Vgl. auch Aktienabstempelung.

 

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