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Überwachung

1. Begriff: Vorgehen, bei der eventuelle Abweichungen zwischen beobachtbaren Istzuständen und vorzugebenden bzw. zu ermittelnden Sollzuständen festgestellt und beurteilt werden sollen. - 2. Zweck: Erlangung von Informationen, die der Entscheidungsverbesserung all derjenigen dienen können, die über das Ergebnis der Ü. unterrichtet werden. - 3. Teilfunktionen: Unterbegriffe der Ü. sind Prüfung (Revision) und Kontrolle. Die Differenzierung erfolgt i. d. R. nach der Beziehung des Überwachenden zum Überwachungsobjekt (Prozeßabhängigkeit); in der Literatur auch andere Kriterien.

 

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