| 
                | 
              
                Prozeßabhängigkeit
                 (des Überwachungsträgers), Abgrenzungskriterium für die Überwachungsformen (Überwachung) Prüfung (Revision) und Kontrolle. Prozeßabhängigkeit ist gegeben bei psychischer Bindung an das Überwachungsobjekt; hieraus kann Befangenheit resultieren. - Arten: a) Direkte P., wenn eine mit einer Überwachungsaufgabe betraute Person oder Personengesamtheit die zu beurteilende Gegebenheit selbst herbeigeführt hat. - b) Indirekte P., wenn der Realisationsträger gegenüber dem Überwachungsträger weisungsberechtigt ist.  
                  
                
                  
                    << vorheriger Begriff | 
                     | 
                    nächster Begriff>> | 
                   
                  
                     | 
                     | 
                     | 
                   
                 
				
                      
                      
                      
                      
               
                  
                Diese Seite bookmarken : 
                | 
                |