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Prozeßabhängigkeit
(des Überwachungsträgers), Abgrenzungskriterium für die Überwachungsformen (Überwachung) Prüfung (Revision) und Kontrolle. Prozeßabhängigkeit ist gegeben bei psychischer Bindung an das Überwachungsobjekt; hieraus kann Befangenheit resultieren. - Arten: a) Direkte P., wenn eine mit einer Überwachungsaufgabe betraute Person oder Personengesamtheit die zu beurteilende Gegebenheit selbst herbeigeführt hat. - b) Indirekte P., wenn der Realisationsträger gegenüber dem Überwachungsträger weisungsberechtigt ist.
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