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Überstundenvergütung

Vergütung für die über die betriebliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit. Neben der Grundvergütung ist nach den Tarifverträgen regelmäßig ein Überstundenzuschlag zu zahlen. Besteht keine tarif- oder einzelvertragliche Regelung, ist ein besonderer Zuschlag nur zu zahlen, wenn er betriebs- oder branchenüblich ist. Bei Arbeitnehmern mit einer individuellen Arbeitszeit, die unter der betrieblichen Arbeitszeit liegt, fallen Überstunden erst nach Überschreiten der letzteren an.

 

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