Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Übernahmeklage

Klage zur Durchsetzung des Übernahmerechtes des Gesellschafters einer Zweimanngesellschaft (§ 142 HGB). Der Klageantrag bezweckt, den Kläger für berechtigt zu erklären, das Geschäft ohne Abwicklung mit Aktiven und Passiven zu übernehmen. Mit Rechtskraft des der Ü. stattgebenden Urteils hört die Gesellschaft auf zu bestehen, das Unternehmen geht im Wege der Anwachsung auf den Kläger über. Der ausgeschiedene Gesellschafter hat Anspruch auf das Abfindungsguthaben.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Übernahmegründung
Übernahmekonnossement

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : lohnsteuerpflichtige Einkünfte | Pensionsfonds | Stadtregion | Dialogbuchung | Bildschirmbefragungssystem
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum