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Transithandel

1. Begriff: a) I. e. S.: Warenhandel, der durch ein Land hindurchgeleitet wird, ohne daß die Waren darin gelagert, verändert oder be- oder verarbeitet werden. - b) I. w. S.: Alle geschäftlichen Transaktionen, bei denen Waren aus einem Ursprungsland durch einen Transithändler in einem dritten Land veräußert werden, auch ohne dabei über das Land, in dem der Transithändler seinen Wohnsitz hat, zu gehen. - 2. Bestimmte Plätze (z. B. Hongkong für den Chinahandel) spielen im Transithandel eine große Rolle; vor dem Ersten Weltkrieg war England ein wichtiges Transitland für den Außenhandel Europas. - 3. Für den Transithandel gelten besondere Bestimmungen (Transithandelsgeschäfte).

 

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